Arbeitsrecht
Ein Schwerpunkt der Kanzlei Carell ist das Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Carell ist seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Arbeitsrechts sind wir insbesondere in folgenden Gebieten für Sie tätig:
- Kündigungsschutzrecht
- Befristungsrecht
- Elternzeit
- Urlaubsrecht
- Teilzeitbeschäftigung
- Zeugnisansprüche
Das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-Länder/BAT) gehört zu den besonderen Schwerpunkten.
Im kollektiven Arbeitsrecht umfasst das Spektrum:
- Betriebsverfassungsrecht (Beratung und Vertretung von Betriebsräten/Durchführung von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren)
- Personalvertretungsrecht (Beratung und Vertretung von Personalräten im Bereich des NPersVG, des LPVG NRW und des BPersVG)
Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht sowie Betriebsräte und Personalräte im kollektiven Arbeitsrecht.