Kompetenz
Die Kompetenz der anwaltlichen Beratung und Vertretung ist durch Spezialisierung und Berufserfahrung gewährleistet. Rechtsanwalt und Notar Carell ist seit 2004 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2005 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Für die Qualifikation zum Fachanwalt müssen in dem jeweiligen Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und überdurchschnittliche praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Die kontinuierliche Fortbildung in allen Schwerpunktgebieten gehört zu unserem Selbstverständnis.
Brief und Siegel: Rechtsanwalt und Notar Carell ist Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins.