Erbrecht
Das Erbrecht nimmt an Bedeutung zu. Allein in Deutschland werden nach vorsichtigen Schätzungen jährlich 300 Milliarden Euro vererbt. Die Regelung des Nachlasses will sorgfältig vorbereitet werden. Im Erbfall stellen sich eine Vielzahl rechtlicher Fragen.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich hierbei insbesondere auf die Geltendmachung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen sowie auf außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen der Erbengemeinschaft.
Ein erheblicher Bedarf an erbrechtlicher Beratung und außergerichtlicher Vertretung besteht häufig auch bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Um Sie im Erbrecht gut vertreten zu können, nehmen wir uns die notwendige Zeit für die Erfassung des Sachverhaltes.