Beamtenrecht

 

Im öffentlichen Dienstrecht, d.h. im Beamtenrecht, vertreten wir Beamtinnen und Beamte, die in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen in Kommunen, bei dem Land oder beim Bund beschäftigt sind.

 

Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Beamtenrecht umfasst insbesondere den Bereich des Konkurrentenschutzes. Im Falle einer Bewerbung um Eingangs- und Beförderungsämter muss sowohl eine einstweilige Anordnung, bezogen auf die Nichtbesetzung des jeweiligen Amtes als auch ein Hauptsacheverfahren (Klage auf Besetzung der Stelle) durchgeführt werden.

 

Die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung erstreckt sich darüber hinaus auf die Fälle des Rechtsschutzes gegen eine Abordnung/Versetzung sowie auf die Gebiete des Beamtenversorgungsrechtes, des Dienstunfallrechtes, der Beihilfe und der Änderung von dienstlichen Beurteilungen.

Beamtenrecht